Am vergangenen Montag, dem 27.09.2010 fand im Haus der Kirche / Dreikönigskirche, die ordentliche Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes-Stadtmission Dresden e.V. statt. Neben der Entlastung von Vorstande und Aufsichtsrat stand die Beratung und Beschlussfassung einer neuen Beitragssatzung auf der Tagesordnung.
Folgendes wurde beschlossen:
Die Beiträge der ordentlichen Vereinsmitglieder und Fördermitglieder des Diakonischen Werkes – Stadtmission Dresden werden mit einer Gültigkeit für alle neuen Mitglieder ab 01.10.2010 wie folgt geregelt.
1. Ordentliche Vereinsmitglieder (gemäß § 5 der Satzung) Mindestbeiträge:
· Juristische Personen ( z. B. Vereine) 50,- € / Jahr
· Einzelpersonen 30,- € / Jahr
2. Fördermitglieder (gemäß § 6 der Satzung)
Es wird kein Mindestbeitrag festgelegt.
Für bestehende Mitgliedschaften (Stichtag 30.09.2010) ist der Mindestbeitrag nicht verbindlich.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung können Sie hier als PDF downloaden.