Nachlassplanung für Pflegeeltern – rechtssicher vorsorgen, richtig gestalten

Pflegeeltern übernehmen über viele Jahre Verantwortung wie eigene Eltern – rechtlich bestehen jedoch Unterschiede, die im Erbfall weitreichende Folgen haben können.

09.11.2026 18:30-20:30 Uhr

Der Vortrag zeigt verständlich auf, wie das Erbrecht in Pflegefamilien tatsächlich wirkt und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um Pflegekinder und Angehörige rechtssicher abzusichern. Behandelt werden die Grundzüge der gesetzlichen Erbfolge, die Gestaltung durch Testament oder Erbvertrag sowie die erbrechtliche und steuerliche Stellung von Pflegekindern im Vergleich zu leiblichen und adoptierten Kindern. Schwerpunkte liegen auf dem Behindertentestament, den Pflichtteilsrechten in gemischten Familienkonstellationen und den Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung durch Schenkungen und Vermächtnisse.
Ziel ist es, den Teilnehmenden in klarer und praxisnaher Form zu vermitteln, wie sie mit einfachen, rechtlich wirksamen Regelungen vorsorgen können, damit der Nachlass später nach ihren Vorstellungen verteilt wird.

Referent:in
  • Rechtsanwalt Mario Viehweger
    Fachanwalt für Erbrecht & Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Veranstalter

Fachteam "Pflegekinder in Dresden"

pflegekinder@diakonie-dresden.de
(0351) 20 66 010


Programm/Ablauf

Gliederung:

  • Pflegeverhältnis und Erbrecht – rechtlicher Rahmen
    ▪ Pflegeverhältnis als familienähnliche, aber nicht verwandtschaftliche Beziehung
    ▪ Keine gesetzliche Erbfolge ohne Adoption (§§ 1924 ff. BGB)
    ▪ Erbschaftsteuerliche Einordnung (§ 15 ErbStG, Steuerklasse III)
     
  • Typische Problemfelder im Erbrecht von Pflegefamilien
    ▪ Pflegekind als „nicht erbberechtigter Angehöriger“
    ▪ Konkurrenz zwischen Pflegekind und leiblichen Kindern
    ▪ Einfluss bestehender Testamente oder Erbverträge
    ▪ Bedeutung von Pflichtteilsrechten und Pflichtteilsrisiken
     
  • Gestaltungsinstrumente zur Absicherung von Pflegekindern
    ▪ Testamentarische Einsetzung des Pflegekindes (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage)
    ▪ Kombination von Zuwendungen mit Auflagen (z. B. Pflegeverpflichtung, Erinnerungspflege)
    ▪ Nutzung von Vor- und Nacherbschaft zur Wahrung familiärer Interessen
    ▪ Gestaltung gemeinschaftlicher Testamente in Pflegefamilien
    ▪ Notarielle Umsetzung und Formerfordernisse (§§ 2231 ff. BGB)
     
  • Pflegekinder mit besonderem Unterstützungsbedarf: Das Behindertentestament
    ▪ Zweck und Grundprinzipien (Vor- und Nacherbschaft, Dauertestamentsvollstreckung)
    ▪ Schutz vor Rückgriff durch Sozialleistungsträger
    ▪ Gestaltungspraxis für Pflegekinder mit Behinderung oder Pflegebedarf
    ▪ Typische Fehlerquellen in Standard-Testamenten
     
  • Steuerliche Gestaltung und Optimierung
    ▪ Steuerliche Benachteiligung von Pflegekindern (§ 15 ErbStG)
    ▪ Strategien zur Steuerreduzierung:
    ▪ Schenkungen zu Lebzeiten (§ 14 ErbStG)
    ▪ Vermächtnisse statt Erbeinsetzung
    ▪ Kombination mit Nießbrauchs- oder Wohnrechtsgestaltungen
    ▪ Beispielrechnungen zu Steuerwirkungen
    ▪ Abstimmung zwischen familienrechtlicher und steuerlicher Gestaltung
     

Zielgruppe:
Pflegeeltern, Angehörige von Pflegekindern, Betreuende sowie Mitarbeitende von Pflegekinderdiensten, Jugendämtern und Beratungsstellen, die wissen möchten, wie sie Pflegekinder und Familienangehörige erbrechtlich und steuerlich sinnvoll absichern bzw. dahingehend beraten können – verständlich erklärt, mit Praxisbeispielen und Gestaltungshinweisen.


Ort

Beratungsstelle "Pflegekinder in Dresden"
Georgenstraße 1/3
01097 Dresden

Kostenlos