Bitte beachten Sie grundsätzlich für Besuche
Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch bei der Wohngruppenleitung oder der Verwaltung an (gern auch vorab telefonisch).
- Beim Betreten der Einrichtung muss ein aktueller Covid- 19 Antigenschnelltest (nicht älter als 24h) oder ein gültiger PCR- Test vorgelegt werden, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
- Für Angehörige und gesetzliche Betreuer*in kann auch vor Ort nach vorheriger telefonischer Anmeldung ein Einrichtungsbezogener Covid- 19 Antigenschnelltest durchgeführt werden.
- Das tragen einer FFP- 2 Maske ist verpflichtend.
Ihre Fragen beantwortet die zuständige Wohngruppenleitung vor Ort.