Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG)
Als gemeinnützige diakonische Trägerin betrachtet die Diakonie Dresden die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten als grundlegend für ihre Geschäftstätigkeiten und ihr gesellschaftliches Engagement. Seit 1874 kümmern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie um Menschen. Als Verein wurde der „Diakonisches Werk-Stadtmission Dresden e.V..“ 1991 neu gegründet. Im Jahr 2020 vollzog sich dann der Rechtsformwechsel zur gemeinnützigen GmbH.
Gemäß unseres Leitbildes verfolgen wir ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.
Unserem Leitsatz „Besser mit Nächstenliebe“ folgend treten wir engagiert für hilfesuchende Menschen ein. Das heißt, in Verantwortung vor Gott politisch tätig sein, um Rahmen-bedingungen für soziale Arbeit zu gestalten, damit Leben in Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung gelingt. Mit engagiertem Einsatz beruflicher und persönlicher Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Arbeitsalltag prägen. Wir achten die Persönlichkeit jedes Menschen, nehmen soziale Notlagen wahr und setzen uns für deren Lösung ein. Mit menschlicher Erfahrung und fachlichem Wissen suchen wir gemeinsam Perspektiven und gehen bewusst mit Ressourcen um. Wir nehmen Menschen an und achten ihren persönlichen Lebensweg. Wir beraten und begleiten Menschen in für sie schwierigen Lebenssituationen. Wir gestalten mit Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien Lebensbedingungen, die ihnen ein eigenverantwortliches Leben ermöglichen. Wir erkennen und fördern Begabungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Wir pflegen Menschen, wahren ihre Würde und geben ihnen Geborgenheit. Wir stärken Hoffnung, indem wir Brücken bauen, gemeinsam Wege, Sinn und Freude finden und sich Gott im Leben und über das Sterben hinaus anvertrauen.
Unser Ziel ist es, die Menschenwürde, die Rechte der Arbeitnehmer:innen, den Umweltschutz und die Achtung der Menschenrechte selbst und entlang unserer gesamten Lieferkette zu fördern und zu schützen. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung ist die Geschäftsführung der Diakonie Dresden.
Als regional tätige Trägerin sozialer Angebote unterliegt die Diakonie Dresden einem eher geringen Risiko, Menschenrechte und Standards zum Umweltschutz im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verletzen. Dennoch bildet diese Grundsatzerklärung die Grundlage für unser Handeln und unsere Entscheidungen als gemeinnützige diakonische Trägerin. Denn auch die Diakonie Dresden ist Teil globaler Lieferketten und unterliegt damit vielfältigen Abhängigkeiten. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Einhaltung der Lieferketten-sorgfaltspflichten nicht nur unseren ethischen Verpflichtungen entspricht, sondern auch einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unseres Unternehmens und zum Gemeinwohl leistet.
Uns als Stadtmission Dresden ist es wichtig, dass Hinweisgeber Verstöße oder vermutete Verstöße unseres Unternehmens gegen Menschenrechte oder gegen den Umweltschutz entsprechend des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unkompliziert melden können. Wir verpflichten uns zu einer transparenten, vertraulichen und lösungsorientierten Bearbeitung solcher Meldungen nach einem standardisierten Verfahren. Die folgenden Verfahrensschritte erläutern den Ablauf.
Meldungen sind vertraulich und anonym möglich über unser Hinweisgebersystem. Im Falle eines Hinweises oder einer Beschwerde, die sich auf den Verdacht eines Verstoßes gegen Menschenrechte bezieht, ist der Menschenrechtsbeauftragte der Diakonie Dresden auch direkt erreichbar unter qualitaetsmanagement(at)diakonie-dresden.de.
Der Empfang wird gegenüber der hinweisgebenden Person bestätigt und dokumentiert.
Die Beschwerde oder der Hinweis werden geprüft und das weitere Verfahren und die Zuständigkeiten werden festgelegt. Im Falle einer Ablehnung erhält die hinweisgebende Person eine Begründung.
Der Sachverhalt wird mit der hinweisgebenden Person erörtert und geprüft.
Im Austausch mit der hinweisgebenden Person wird aufbauend auf Schritt 3 ein Vorschlag zur Abhilfe erarbeitet. Gegebenenfalls werden auch Vereinbarungen zur Wiedergutmachung getroffen.
Die vereinbarten Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und nachverfolgt.
Das erzielte Ergebnis wird gemeinsam mit der hinweisgebenden Person evaluiert.
Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren oder erfolgten Abhilfemaßnahmen vorgenommen.
Telefon:(0351) 81 72 397
Telefax:(0351) 81 72 43 97
Anschrift:
Glacisstraße 44
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