Diakonische Arbeit hat ihr Fundament im christlichen Verständnis des Menschen: Jeder Mensch ist ein Ebenbild Gottes. Alle Menschen sind darum mit gleichem Wert und mit unantastbarer Würde ausgestattet – unabhängig von Geschlecht, Status, Position, Herkunft und Fähigkeiten.
Das Leitbild der Diakonie Dresden beschreibt auf dieser Basis die gemeinsame Vision eines selbstbestimmten und gemeinschaftlichen Lebens – für die uns anvertrauten Menschen wie für alle Mitarbeitenden: „Der Auftrag Jesu Christi, andere Menschen in ihrem Leben zu unterstützen, verbindet uns im Unternehmen als Dienstgemeinschaft“.
Damit sehen wir zum einen die Achtung und den Schutz individueller Verschiedenheit und Vielfalt als Basis, Wert und Verpflichtung unserer Arbeit an.
Zum anderen erinnert uns das biblische Bild vom Körper und seinen verschiedenen Teilen in unserem Leitbild daran, dass jeder Mensch einmal Hilfe oder Ergänzung braucht. Darum sind wir verantwortlich für uns selbst und füreinander – als Einzelne, als Organisation, als Gemeinschaft.
Es ist unser Anspruch, diese Haltung als diakonisches Unternehmen mit Strukturen zu untersetzen, die insbesondere
In diesem Zusammenhang beziehen wir uns auf den Artikel 1 des Grundgesetzes, die Artikel 16 und 17 der UN-Behindertenrechtskonvention (2008), § 45 Abs. 2 Nr. 4 und § 79 SGB VIII sowie den § 37a SGB IX (2021). Sie haben zuletzt beispielhaft die Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch sowie die Unversehrtheit der Person für besonders vulnerable Personen festgehalten.
Auf dieser Grundlage legen wir hiermit als Diakonie Dresden unser Gewaltschutzkonzept für das Unternehmen, seine Gesellschaften sowie für unsere Einrichtungen vor.
Die angebots- und einrichtungsbezogenen Umsetzungen zum Gewaltschutz veröffentlichen wir u.a. in unseren Hausordnungen, Konzeptionen und Verträgen. Wir achten darauf, dass sie für alle verständlich sind, z.B. in leichter Sprache oder mit einer Übersetzung ins Englische. Sie sind bekannt und werden in Aufnahmeprozessen besprochen und dargelegt.
Unsere Regeln und die Konsequenzen bei Regelverstößen, sowohl für unsere Nutzer[1] als auch für unsere Mitarbeitenden, sind von Anfang an bekannt und Teil des Einarbeitungs- bzw. Aufnahmeprozesses. Diese sind mit den Gremien unter Beteiligung von Mitarbeitenden und Nutzern entwickelt und unterliegen einer fortlaufenden Überprüfung.
Im Folgenden beschreiben wir unser Verständnis für häufige Formen von Gewalt. Die darin beschriebenen Haltungen sind auch auf andere Begriffe von Gewalt anwendbar.
[1] Mit „Nutzer“ meinen wir alle an den jeweiligen Prozessen Beteiligten – dies können Klienten, Kunden, Mitarbeitende, Angehörige, Betreuer u.s.w. sein.
Tim kommt gerade vergnügt vom Mittagessen und ist nun ganz im Spiel vertieft. Im Zimmer werden Matten für den Mittagsschlaf aufgebaut. Einige Kinder ziehen sich um, gähnen, kuscheln sich in ihre Decken ein.
Die Erzieherin bittet Tim mehrfach das Spiel für den Mittagsschlaf zu unterbrechen. Am Anfang spricht sie ruhig, dann wird sie immer lauter, schreit nahezu. Tim spielt anfangs einfach weiter. Er sagt: „Ich bin nicht müde“. Schließlich rennt er weinend aus dem Zimmer. Widerwillig lässt er sich von der Erzieherin in Richtung Liege ziehen.
Für die Erzieherin scheint die Situation unklar: Tim schien nicht bemerkt zu haben, dass es Zeit für den Mittagsschlaf ist. Sie selbst steht heute besonders unter Druck. Wenn jetzt nicht alle Kinder schlafen, schafft sie die noch ausstehenden Vorbereitungen nicht, ihre Vor- und Nachbereitungszeit ist kurz und nur mit wenigen Minuten im Dienstplan vorgesehen.
Unsere Einrichtungen und Angebote sind in die Struktur der Diakonie Dresden eingebunden. Das Leitbild verpflichtet alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden auf die Einstellungen und Werte unseres diakonischen Profils. Die Regeln unserer Arbeit haben Einfluss auf die Mitarbeitenden und die Menschen, denen wir unsere Arbeit widmen. Dies kann positive und negative Auswirkungen haben. Die Diakonie Dresden hat damit eine große Verantwortung. Institutionelle Gewalt ist sozial und personell nicht sichtbar, sondern bezeichnet die zerstörerische und entfremdende Wirkung, die in Institutionen und Regelsystemen eingeschlossen und legitimiert ist.
Über Regeln und Institutionen, über Verwehrungen und Zwangslagen wird eine nicht sichtbare Gewalt ausgeübt, die verhindert, dass Menschen ihre potentiellen Möglichkeiten und ihr Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung nur eingeschränkt leben können. So führt das beispielweise in stationären Wohneinrichtungen, wie z.B. einem Alten- und Pflegeheim, notwendigerweise praktizierte Reglement zu einer Fremdbestimmung, dem die Schutzbefohlenen nicht entfliehen können.
Wir vereinbaren verbindliche und transparente Qualitätsstandards für den Umgang mit grenzverletzendem Verhalten.
Widerstandsmöglichkeiten Betroffener gegenüber Grenzverletzungen werden gefördert.
Wir überprüfen unsere Regelsysteme regelmäßig. Dazu lassen wir uns auch von externen Fachdiensten und Institutionen prüfen.
Wir wählen sorgfältig unser Personal aus und führen fortlaufend Schulungen durch. Dazu gehört insbesondere die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses entsprechend gesetzlicher Erfordernisse.
Unser Verhaltenskodex ist unsere Richtlinie, um die professionelle Distanz zwischen Mitarbeitenden und ihrem Gegenüber zu wahren (wir nehmen keine Geschenke an und bleiben unbestechlich, kein Austausch von privaten Telefonnummern oder Messenger-Diensten, wir verwenden keine Kosenamen etc.).
Für jeden Arbeitsbereich in jeder Einrichtung gibt es Stellen- und Prozess-beschreibungen. Dort sind die jeweiligen Arbeitsinhalte und -abläufe geregelt. Damit stellen wir den Rahmen mit den jeweiligen Aufgaben unserer Arbeit dar.
Person X riecht unangenehm, sie hat Angst vorm Waschen. Wenn die Fachkraft sich nähert, hält sie sich immer für alle anderen sichtbar die Nase zu und sagt ihr, dass sie stinkt
Die Arbeit in unseren Einrichtungen und Angeboten basiert auf dem vertrauensvollen Umgang mit den uns anvertrauten Menschen. Das dafür notwendige Vertrauensverhältnis birgt die Gefahr, in eine emotionale Abhängigkeit zu kippen. Je länger die Betreuung, Begleitung oder Nutzung einer unserer Einrichtungen anhält, desto größer ist für die Betroffenen die Gefahr, in ein seelisches Abhängigkeits-verhältnis zu geraten.
Unter emotionaler Gewalt oder auch psychischer Gewalt verstehen wir Handlungen wie Beschimpfungen, Drohungen, bewusstes Einsetzen von Angst oder Anreiz zur Erreichung von eigenen Zielen. Dies schließt die Missachtung von Bedürfnissen, Anliegen, Interessen und Grenzen ein. Es kann sich fortsetzen über Ignoranz bis dahin, dass ein Mensch für ein gutes Lebensgefühl auf eine bestimmte Person im Arbeitskontext angewiesen oder fixiert ist. Die uns anvertrauten Menschen stehen in einer Abhängigkeit zu uns. Sie vertrauen darauf durch uns Unterstützung, Förderung und Begleitung für die Teilhabe am Leben zu erhalten.
Wir achten darauf, dass das professionelle Nähe- und Distanzverhalten gewahrt wird. Durch regelmäßige Überprüfungen, z.B. im Rahmen von Fall- oder Dienstberatungen, reflektieren wir unser Verhalten und regen bei Bedarf Änderungsprozesse an.
Emotionale Abhängigkeit kann bei Betroffenen starke Gefühle von Verlust- und Vertrauensängsten, Traurigkeit oder auch eine Depression auslösen. Die uns anvertrauten Menschen sind unserer Personalplanung ausgesetzt, wir gehen sorgsam damit um und nehmen Hinweise aus den Helfernetzen wie Betreuern, Ärzten und Angehörigen ernst. (siehe auch Verhaltenskodex)
„Eine transsexuelle Person kommt mir nicht ins Haus. Was sollen denn unsere Patienten denken?“
Unter Diskriminierung verstehen wir die Benachteiligung, die Nichtbeachtung, den Ausschluss oder die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer persönlichen Merkmale. Diese Merkmale finden sich in unterschiedlichen Bereichen wieder: ethnische Herkunft und Rassismus, Geschlecht und Geschlechtsidentität, Religion und Weltanschauung, Behinderung und chronische Krankheit, Alter, sexuelle Identität.
Um Diskriminierung zu begegnen sind Wertschätzung, Anerkennung, Teilhabe- möglichkeit und Chancengerechtigkeit die zentralen Werte unseres Handelns. Wir schließen niemanden aus und setzen uns für Aufklärung, Empowerment und Selbststärkung ein. Wir akzeptieren die Lebenswelt unserer Mitarbeitenden und auch der Menschen, welchen wir täglich unsere Arbeit widmen. Daher sind für uns Maßnahmen zur Beziehungsgestaltung wichtig. In unserer offenen Fehler- und Beschwerdekultur können Vorfälle vertraulich gemeldet werden. Wir informieren und klären auf, um Vorurteilen zu begegnen.
„Den kannst Du im Nachthemd liegen lassen. Der bleibt eh den ganzen Tag im Bett.“
Beispiele für Vernachlässigung sind vielfältig: mangelhafte Körperpflege, Bedürfnisse ignorieren, auf Hilfe warten lassen, Bewegung verweigern, Gefühle und Schmerzen nicht ernst nehmen, Hilfsmittel und gesunde Nahrungsmittel vorenthalten, Tabletten zu spät oder gar nicht geben, die Teilnahme an gesellschaftlichen Zusammenkünften verhindern.
Unter Vernachlässigung verstehen wir das wiederholte Verweigern oder Unterlassen notwendiger Hilfe, Zuwendung oder Förderung und die damit einhergehende Gefährdung von Körper, Geist und Seele.
Um Vernachlässigung zu begegnen, nehmen wir die Menschen in ihrer Lebenswelt ernst. Wir ermitteln zusammen mit den uns anvertrauten Menschen ihren individuellen Hilfe-, Förder- oder Betreuungsbedarf und überprüfen ihn regelmäßig. Wir nutzen Fallbesprechungen zur Lösungssuche im Team.
Durch die fortlaufende Aufklärungs- und Empowermentarbeit in allen Angeboten und Einrichtungen stärken wir unsere Nutzer im Hinblick auf Bedürfniserkennung, Rechte der Selbstbestimmung und Selbstwahrnehmung.
Ganz bewusst nehmen wir unsere besondere Verantwortung und Fürsorge gegenüber unseren Mitarbeitenden in den Blick. Die Einhaltung von Dienst- und Pausenzeiten, festgelegten Ruhezeiten für Mitarbeitende im Schichtsystem und der Umgang mit Mehrarbeit basieren neben gesetzlichen und behördlichen auch auf betrieblichen Regelungen und werden durch die Leitungsebenen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien überwacht.
Den Rahmen für unsere Arbeit bilden Beschreibungen unserer Leistungen in Konzeptionen, Verträgen und Leistungsvereinbarungen.
Person A bittet Person B zum wiederholten Mal die benutzte Wäsche in ihrem Zimmer vom Fußboden aufzuheben und in die Schmutzwäschebox zu legen. Person B wird über diese erneute Aufforderung sehr wütend und stößt Person A mit beiden Händen am Oberkörper gegen den Kleiderschrank. Dabei fällt Person A unsanft zu Boden und prellt sich dabei das linke Handgelenk.
Unter körperlicher Gewalt verstehen wir die aktive Anwendung von tatsächlichen physischen Handlungen gegen eine andere Person oder Gruppe, die wahrscheinlich zu Verletzungen, psychischen Schäden oder zum Tod führen kann.
Alle Menschen in unseren Unternehmen haben ein Recht auf den Schutz vor Gewalt.
Respekt, Akzeptanz, Beteiligung und Dialog schaffen in unseren Angeboten und Einrichtungen Raum für ein gewaltarmes Miteinander. Dadurch werden Grenzverletzungen schon im Vorfeld minimiert.
Gleichzeitig setzen wir auf passgenaue Angebots- und oder einrichtungsspezifische Präventionsmaßnahmen, wie z.B. Schulungen zu deeskalierendem Verhalten. Unsere Mitarbeitenden sind sensibilisiert Risiken, die sich im täglichen Umgang miteinander ergeben, sorgfältig zu beobachten, zu analysieren und fortlaufend geeignete Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.
Ferner werden speziell geschulte Mitarbeitende im Unternehmen als Ansprechpersonen für alle beteiligten Personen eingesetzt.
Unterwegs greift Person A der Person B immer wieder an den Po.
Die Prävention von sexualisierter Gewalt verstehen wir als integralen Bestandteil in allen unseren Einrichtungen und Angeboten. Dabei achten wir bereits auf grenzverletzendes Verhalten, wie z.B. unpassende Wortwahl, zweideutige Sprüche, Missachtung der Intimsphäre in der Pflege etc.
Unsere Mitarbeitenden erfüllen den Verhaltenskodex, der die Verpflichtung beinhaltet solche Beispiele anzusprechen und wiederholte Grenzverletzungen, jeden sexuellen Übergriff und jede strafbare sexuelle Handlung unverzüglich ihrer Leitung zu melden. Dies gilt insbesondere dem Schutz der uns anvertrauten Menschen in unseren Einrichtungen, schließt aber ebenso den Schutz unserer Mitarbeitenden gegenüber unseren Nutzern als auch Mitarbeitenden und/oder Nutzern untereinander ein.
Wir sind uns bewusst, dass die uns anvertrauten Menschen einen Unterstützungsbedarf haben. Deshalb erhalten sie von uns eine passende Hilfe. Dieses Abhängigkeitsverhältnis zu unseren Mitarbeitenden nehmen wir in den Blick und bewerten den Zusammenhang von Gewalt und Gegengewalt der uns anvertrauten Menschen sensibel. Übergriffe von Mitarbeitenden sind anders zu bewerten als Übergriffe der uns anvertrauten Menschen.
Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf den uns anvertrauten Menschen, die u.a. mit Behinderung und/oder einer chronisch psychischen Beeinträchtigung leben oder von Behinderung bedroht sind, insbesondere auf Frauen, Kindern und Jugendlichen mit akuter oder drohender Behinderung. Sie stehen aufgrund ihres Unterstützungsbedarfes in verschiedenen Abhängigkeitsverhältnissen, die für ihre selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind. Dabei sind sie Machtgefällen gegenüber den Mitarbeitenden in besonderer Art ausgeliefert. Aufgrund ihrer Einschränkungen können sie sich zu meist schwerer wehren, insbesondere gegenüber sexualisierter Gewalt.
Wir sind uns bewusst, dass behinderungsbedingte Einschränkungen die Hemmschwelle für Übergriffe potentieller Täter und Täterinnen verringern.
Wir setzen uns ein für sexuelle Aufklärungsarbeit, Empowerment und einen gesunden Umgang mit dem eigenen Körper. Für unsere Kinder- und Jugendeinrichtungen gibt es passgenaue sexualpädagogische Konzepte, die einen natürlichen Umgang mit der eigenen Sexualität fördern und schulen.
Wir halten Leitfäden bzw. Prozessbeschreibungen, angepasst an unsere jeweilige Einrichtung vor, die den Umgang bei Verdachtsfällen und Vorfällen regeln.
Wir setzen uns in unserer täglichen Arbeit mit bestehenden Risiken- und Gelegenheitsstrukturen kritisch auseinander und sind stets bemüht, Schwachstellen in unseren Systemen zum Schutz der uns anvertrauten Menschen zu finden.
Wir setzen unseren Schwerpunkt auf die Selbststärkung und Aufklärungsarbeit: jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, was man an körperlicher und emotionaler Nähe zulässt. Dabei gibt es große Unterschiede, ein grundlegendes Recht dabei ist „Nein“ zu sagen.
Person Y bittet die Betreuung um die Auszahlung des regelmäßig vereinbarten wöchentlichen Taschengeldes. Die Betreuung verweigert die Herausgabe der Gelder mit der Begründung, dass im Vorfeld noch verschiedene Tätigkeiten, wie das Abwaschen des benutzten Geschirrs, das Befüllen und Anstellen der Waschmaschine sowie die eigenständige Zimmerreinigung von Person Y erwartet werden. Erst danach könne eine Auszahlung erfolgen.
Unter finanzieller Gewalt verstehen wir eine Machtsituation, in der eine ungleiche Verfügbarkeit über Finanzen und Ressourcen entsteht und die gegenüber Personen und Gruppen ausgenutzt wird, um einen Vorteil oder eine Überlegenheit zu erringen und diese Abhängigkeit möglichst dauerhaft zu erhalten.
In der strategischen Grundausrichtung unseres Leitbildes werden alle Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen und Diensten auf die Achtung jeder einzelnen Person und auf die Akzeptanz ihrer Individualität hingewiesen. Gleichzeitig wirken sie dabei mit, Menschen in allen Lebensbereichen zu fördern und die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsbezogenen Persönlichkeit zu unterstützen.
Dieser Grundsatz gilt auch im Umgang mit finanziellen Dingen.
Wir sind uns unserer besonderen Aufgabe und Verantwortung im Hinblick auf vulnerable Gruppen bewusst, wenn es um Geld, Vermögen und den Umgang damit geht. Menschen mit Unterstützungsbedarf, sei es weil sie zum Beispiel minderjährig sind, eine kognitive Beeinträchtigung haben oder an Demenz erkrankt sind, können besonders leicht Opfer von finanzieller Ausbeute, Erpressung oder Diebstahl werden.
Jeder Mensch hat das Recht sein Geld selbstbestimmt zu verwenden. Wir respektieren und unterstützen dieses Grundrecht. Mittels Beratungs- und Aufklärungsarbeit zu finanziellen Rechten, der Information und dem Aufzeigen zu möglichen Konsequenzen, dem Abschließen von Verwahrverträgen und Taschengeld- vereinbarungen regeln wir auf der Basis der Freiwilligkeit notwendige Unterstützungsleistungen, um Verschuldungen vorzubeugen und das tägliche Leben abzusichern.
Wir arbeiten eng vernetzt mit den jeweiligen Akteuren aus den Helfernetzen zusammen, wie z.B. gesetzlichen Betreuern und Angehörigen. Die Auszahlung von zuvor vereinbarten Geldbeträgen und Fristen ist an keine weitere Leistung oder Regelung gebunden.
Liegen mögliche Grenzverletzungen oder Beschwerden vor, halten wir Gremien (Werkstattrat, Bewohnervertretungen, Mitarbeitervertretungen) vor, die bekannt sind und niederschwellig aufgesucht werden können. Darüber hinaus trägt jede Leitung hierfür besondere Weitsicht und Sorgsamkeit. Straftaten bringen wir zur Anzeige.
Ihre Anfrage an Frau Schulz Ihre Anfrage an Herrn Wolf
In unserer offenen Fehler- und Beschwerdekultur können Vorfälle in allen o.g. Bereichen vertraulich gemeldet werden. Anonymen Beschwerden können wir nicht nachgehen.