Flexible erzieherische Hilfen

Unser Angebot richtet sich an Familien, Jugendliche und Kinder in komplexen Lebenssituationen, die eine sozialpädagogische Unterstützung zur Alltagsbewältigung benötigen. Die Flexiblen erzieherischen Hilfen der Diakonie Dresden sind mit Büros in Dresden-Prohlis, Dresden-Plauen und Dresden-Pieschen vertreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch im gesamten Dresdner Stadtgebiet und dem näheren Umland im Einsatz.

Standort Dresden-Prohlis

Weitere Infos zum Standort finden Sie hier:

Zum Standort

Standort Dresden-Plauen

Weitere Infos zum Standort finden Sie hier:

Zum Standort

Standort Dresden-Pieschen

Weitere Infos zum Standort finden Sie hier:

Zum Standort

Unser Konzept

Wir bieten Hilfen nach den §§ 27, 30, 31, 34, 35, 35a und 41 SGB VIII an. Diese Hilfeformen gestalten wir bedarfs- und sozialraumorientiert, flexibel und individuell für Familien, Kinder und Jugendliche und richten diese Hilfen nach geschlechtsspezifischen Bedürfnissen sowie Lebenslagen aus.

Wir bieten Ihnen

Erziehungsbeistandschaft für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Eine Erziehungsbeistandschaft richtet sich insbesondere an Kinder und junge Erwachsene, deren Entwicklung unter Einbezug des sozialen Umfeldes altersgerecht gefördert werden soll. In der Regel liegen die Schwerpunkte dieser Hilfe im Erwerb sozialer Kompetenzen, der schulischen Förderung und der Persönlichkeitsentwicklung.

§ 30/§ 41 i.V.m. §30 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe für Familien, denen durch gezielte familienbezogene, sozialpädagogische Maßnahmen und Leistungen der Erhalt ihres familiären Systems ermöglicht werden soll – durch Erhöhung der eigenen familiären Kompetenzen und eigenverantwortliche Lebensgestaltung.

§ 31 SGB VIII

Schulbegleitung/Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Die Schulbegleitung ist eine am Einzelfall orientierte, ambulante Eingliederungshilfe, die die Teilhabe von jungen Menschen am Unterricht sicherstellen soll. Sie ist eine im Unterricht unterstützende und anleitende Maßnahme für Schüler*innen, damit diese möglichst selbständig den gestellten Anforderungen begegnen können. Die Leistung erfolgt innerhalb der Schulzeit ausschließlich in den Räumlichkeiten der Schule.

§ 35a SGB VIII

Betreutes Einzelwohnen

Das Betreute Einzelwohnen ist eine Unterstützung für junge Menschen, die sich gezielt auf ein eigen- und selbstständiges Leben vorbereiten. Sie bietet eine umfassende Anleitung, den Alltag zu gestalten und zu organisieren und wird unter sehr realistischen Alltagsbedingungen in einer trägerinternen oder durch den Träger angemieteten Wohnung durchgeführt.

§ 34 BEW SGB VIII

Begleiteter Umgang

Der begleitete Umgang soll bei Trennungen und Scheidungen sicherstellen, dass Kinder durch Problemlagen der Eltern keine unangemessenen Beziehungseinschränkungen oder Kontaktabbrüche zu diesen oder weiteren umgangsberechtigten Personen erleiden.

§ 18 Abs. 3 SGB VIII

Hauswirtschaftliches Training

Das hauswirtschaftliche Training ist eine ergänzende Hilfe, die in der Regel längerfristig angelegt ist. Es umfasst Anleitung, Unterstützung und Wissensvermittlung im Bereich der Haushaltsführung. Wir gestalten die Hilfe als einen Lern- und Trainingsprozess mit zunehmender Eigenverantwortung. Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft mitzuwirken sowie der Wunsch, die aktuelle häusliche Situation zu verändern.

§ 27 i.V.m § 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen

Die sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen (SAG) kann zielgruppen- und themenbezogen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden. Die Gruppe wird als Mittel genutzt, um die persönliche Entwicklung der Gruppenmitglieder zu fördern und Defizite bei der Ausübung sozialer Rollen zu überwinden.

§ 29 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an junge Menschen, die in der Regel bereits Erfahrungen mit anderen Hilfeformen haben. Durch intensive Betreuung und Beziehungsarbeit werden sie für persönlichkeitsfördernde Hilfe motiviert. Die Einzelbetreuung wird anhand eines eigenständigen Betreuungskonzeptes räumlich, inhaltlich und methodisch auf den Einzelfall ausgerichtet.

§ 35 SGB VIII